Der Arbeitnehmer kann nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses regelmäßig die Löschung (Entfernung) einer Abmahnung aus der Personalakte verlangen.
Dies entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 28.07.2023.
RA Peter Sänger