Rechtsgebiet
Unter diesem Oberbegriff wird eine Reihe von Bestimmungen zusammengefasst, die besondere geistige Leistungen im gewerblichen Bereich schützen. Die wesentlichen Regelungen finden sich im Markengesetz, Patent- und Gerbauchsmustergesetz, Geschmacksmustergesetz, Sortenschutz- und Halbleiterschutzgesetz. Im weitesten Sinne gehören auch das Urheberrechtsgesetz und der ergänzende wettbewerbsrechltiche Leistungsschutz aus dem Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) dazu. Die Tätigkeit erfordert sowohl die Beratung und Vertretung bei der Erlangung von Schutzrechten als auch bei deren Verteidigung und Rechtsdurchsetzung. Selbst die Verwertung der Schutzrechte, insbesondere im Lizenzwege, ist regelmäßig rechtlich zu betreuen. Mitunter ist die Zusammenarbeit mit dem Patentanwalt notwendig.
Die geschützten Rechte verleihen ihrem Inhaber oftmals sog. Ausschließlichkeitsrechte und verschaffen dem Inhaber daher eine gewisse Monopolstellung; diese wiederum optimiert wirtschaftlichen Erfolg.