Das Familienrecht ist im Wesentlichen im gleichnamigen vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches, im FamFG (Verfahrensrecht für Gerichtssachen), im LPartG (für Lebenspartnerschaften), im VersAusglG (Verfahren über den Versorgungsausgleich) enthalten. Das Familienrecht dient der Regelung von Rechtsbeziehungen zwischen Angehörigen einer bestehenden, noch zu gründenden oder bereits beendeten Ehe oder Lebenspartnerschaft und regelt ferner wechselseitige Ansprüche, wie zum Beispiel auf Unterhalt, Statusfragen und Verfahren.
Im Bereich des Familienrechts unterstützen wir Sie gerne in den folgenden Bereichen:
- Eheverträge, Trennungsvereinbarungen, Scheidungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Ehesachen, insbesondere Trennung, Scheidung
- Elterliche Sorge mit den Schwerpunkten Aufenthaltsbestimmungsrecht, Abänderung betreffend bestehender Sorgerechtsregelungen
- Umgangsrecht
- Unterhalt, insbesondere Kindesunterhalt, Volljährigenunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Verwandtenunterhalt, Unterhaltsansprüche nicht miteinander verheirateter Eltern
- Versorgungsausgleich
- Hausrat und dessen Aufteilung
- Ehewohnung und deren Zuweisung
- Güterrecht und Vermögensrecht bei Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft und Gütertrennung
- Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Schuldenausgleich, Rückgewähr von Zuwendungen
- Vaterschaftsfeststellung und Anfechtung der Vaterschaft
- Gewaltschutz