Rechtsgebiet
Das Verwaltungsrecht stellt einen wichtigen und praktisch bedeutsamen Teil des öffentlichen Rechts dar. Das öffentliche Recht befasst sich überwiegend mit dem Verhältnis zwischen Trägern öffentlicher Gewalt und Privatrechtssubjekten. Damit sind auf der einen Seite Staat und Kommunen und auf der anderen Seite vor allem Bürger und Unternehmen gemeint.
Schwerpunkte des Verwaltungsrechts sind unter anderem: