Rechtsgebiet
Im Gegensatz zu anderen formellen und geprüften Schutzrechten entsteht das Urheberrecht kraft Gesetzes mit der Schaffung eines geschützten Werkes in der Hand des Schöpfers. Im Rahmen des Urheberrechts werden unter anderem der Schutz schöpferischer Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst geregelt. Das Foto- und Bildrecht sind Teile des Rechtsgebiets.
„Traurige“ Bekanntheit erlangt das Urheberrecht durch die sog. Filesharing-Fälle, die den Volksmund auch von der Abmahnindustrie und den Abmahnabzockern sprechen lassen. Es wäre aber falsch, diese insgesamt weite Materie alleine mit diesen Sachverhalten in Verbindung zu bringen.
Das Urheberrecht selbst verleiht dessen Inhaber sowohl persönlichkeitsrechtliche Befugnisse (z. B. Recht auf Namensnennung) als auch wichtige Verwertungsrechte (Recht zur Vervielfältigung, Recht zur Verbreitung, Senderecht, Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, usw.).
Das Recht am eigenen Bild gehört grundsätzlich zu einer anderen Rechtskategorie, wird aber im täglichen Leben gerne gedanklich mit dem Urheberrecht in Verbindung gebracht. Selbstverständlich erstreckt sich das Angebot auf Beratung und Vertretung auch auf die damit verbundenen Fragen und Probleme.