Rechtsgebiet
Die Bedeutung der Marke und damit auch des Markenrechts erfuhr in den letzten Jahrzehnten enormen Zuwachs. Der Schutz von Marken und Kennzeichen generell stellt ein bedeutendes wirtschaftliches Gestaltungsmittel dar. Die Marke dient im Geschäftsverkehr als verlässliches Instrument, Waren und Dienstleistungen mit einem bestimmten Herkunftshinweis zu versehen und damit den unter der Marke angebotenen Waren und Dienstleistungen eine bestimmte Qualitätsvorstellung zuzuordnen. Durch unsere Tätigkeit im Markenrecht unterstützen wir Sie sowohl bei der Anmeldung einer Marke als auch bei der Verteidigung Ihres geschützten Zeichens. Ebenso ist Gegenstand unserer Tätigkeit die Prüfung, ob Dritte mit ihrem Verhalten in Ihre Rechte eingreifen oder Ihnen durch ein beabsichtigtes geschäftliches Handeln die Verletzung der Rechte von anderen Dritten droht. Das Markenrecht ist ein klassisches Rechtsgebiet, in dem Auseinandersetzungen nicht über Monate und Jahre dauern, sondern eine endgültige Entscheidung und Erledigung der Angelegenheit auch in Eilverfahren erfolgt. Auf entsprechend zügiges Handeln sind wir grundsätzlich ausgerichtet.