Rechtsgebiet
Der Lizenzvertrag erlangt im Geschäftsleben immer mehr Bedeutung. Durch einen Lizenzvertrag räumen Inhaber geistigen Eigentums anderen Personen (Lizenznehmern) bestimmte Befugnisse ein. Art und Umfang solcher Befugnisse werden in Lizenzverträgen gesteuert und geregelt. Befugnisse können z. B. einfach oder ausschließlich („exklusiv“) erteilt werden; aufgrund der grundsätzlichen Vertragsfreiheit können die Inhalte von Lizenzverträgen sehr variieren. Im Zusammenhang mit dem Lizenzrecht spricht man häufig auch vom „Technologietransfer“.
Die Lizenzierung ist einer der Wege, eigene Ideen, Erfindungen und Wissen anderen gegen Entgelt zugänglich zu machen. Andererseits können sich Dritte mit fremden Wissen und Rechten eindecken, wenn eine eigene Entwicklung nicht möglich oder unverhältnismäßig ist.