Rechtsgebiet
Bankrecht im weiteren Sinne erfasst die Querschnittsmaterie verschiedener Gesetze und Normen, die sich mit den Rechtsverhältnissen im Kreditwesen, bei Bankgeschäften und dem Bankenaufsichtsrecht befassen. Der Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Kreditwesen- bzw. Darlehensrecht und befasst sich mit dem schuldrechtlichen Vertrag, bei dem der Kreditgeber dem Kreditnehmner Geld oder andere vertretbare Sachen überträgt und der Darlehensnehmer verpflichtet ist, Sachen gleicher Art, Güte und Menge an den Darlehensgeber zurückzugewähren. Klassische Fälle sind das Geld-Darlehen, oftmals in der Form des sog. Verbraucherdarlehens.