Rechtsgebiet
Aufgabe des Wettbewerbsrechts ist es, den Wettbewerb gegen unlautere Wettbewerbsmethoden zu schützen. Gemäß der Formulierung des BVerfG ist das Verhalten der konkurrierenden Marktteilnehmer in Übereinstimmung mit der Wertordnung des Grundgesetzes „in den Bahnen des Anstandes, der Redlichkeit und der guten kaufmännischen Sitten zu halten“ (BVerfG GRUR 1993, 751, 754).