Das Landesarbeitsgericht Köln hat - am 23.01.2024 - entschieden, dass ein Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot (gemäß § 612a BGB) und damit auch für den Kausalzusammenhang zwischen benachteiligender Maßnahme und zulässiger Rechtsausübung trifft.
Das Gericht sieht keinen Verstoß gegen § 612a BGB, wenn der Arbeitgeber im Kleinbetrieb eine Kündigung auf Unstimmigkeiten und Probleme im zwischenmenschlichen Umgang im Betrieb stützt.
RA Peter Sänger