Digitale Entgeltabrechnung zulässig

Das Bundesarbeitsgericht hat – mit Urteil vom 28.01.2025 – entschieden, dass der Arbeitgeber Entgeltabrechnungen auch über ein digitales Mitarbeiterpostfach zum Abruf durch den Arbeitnehmer zur Verfügung stellen darf. Die vorgeschriebene Textform wird dadurch gewahrt.

Aus Sicht des BAG wird die Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen, durch die Bereitstellung der Entgeltabrechnung in einem digitalen Mitarbeiterpostfach zur Einsicht durch den jeweiligen Arbeitnehmer grundsätzlich erfüllt. Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abrechnung seines Entgelts ist eine sogenannte Holschuld, die der Arbeitgeber erfüllen kann, ohne für den Zugang der Abrechnung beim Arbeitnehmer verantwortlich zu sein. Es genügt, dass der Arbeitgeber die Abrechnung an einer elektronischen Ausgabestelle bereitstellt. Hierbei hat er zwar den berechtigten Interessen der Beschäftigten, die privat nicht über die Möglichkeiten eines Online-Zugriffs verfügen, Rechnung zu tragen. Dies wird aber durch die Einräumung der Möglichkeit der Arbeitnehmer, ihre Abrechnungen im Betrieb einzusehen und auszudrucken, gewährleistet.

RA Peter Sänger