Arbeitnehmer kann sich durch Rauchen im Dienstwagen schadensersatzpflichtig machen

Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehört es, ein ihm vom Arbeitgeber überlassenes Fahrzeug pfleglich zu behandeln und keine Schäden zu verursachen, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinaus gehen.

Starker Rauchgeruch geht regelmäßig über die übliche Nutzung des Fahrzeugs hinaus. Ein ausdrückliches Rauchverbot durch den Arbeitgeber bedarf es nicht. Zigarettenrauch setzt sich in Textilien und auf Oberflächen fest; durch einfaches „Durchlüften“ und „Durchwischen“ kann man diese Geruchsbelästigung und die Nikotinablagerungen nicht beseitigen. Zudem haben Raucherfahrzeuge regelmäßig einen Minderwert.

In dem vom LAG Köln (am 14.01.2025) entschiedenen Fall wurde der Arbeitnehmer daher zur Schadensersatzzahlung an den Arbeitgeber verpflichtet.

RA Peter Sänger