Wir informieren Sie gerne - das Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen des Verstorbenen. Dabei sind neben den gesetzlichen Erbfolgeregelungen auch zahlreiche Möglichkeiten einer individuellen Regelung der Erbfolge durch letztwillige Verfügungen gegeben. Zu beachten sind jedoch auch etwaige Pflichtteilsansprüche der Hinterbliebenen.
Insbesondere im Zusammenhang mit folgenden Themenkomplexen besteht häufig Klärungsbedarf, welcher eine anwaltliche Beratung und/oder Vertretung erforderlich macht:

  • Testament (u. a. gemeinschaftliches Testament, Testament zugunsten eines behinderten Kindes)
  • Erbvertrag
  • Unternehmensnachfolge
  • Zuwendungen unter Lebenden
  • Vermächtnisse
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Erbrechtliche Auskunftsansprüche
  • Erbengemeinschaft
  • Testamentsvollstreckung

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